Sicherheitsschulung
Für Stapler- und Kranfahrer:innen, Bediener:innen von Hubarbeitsbühnen und deichselgeführten Hubwagen gem. § 14 ASchG
Für selbstfahrende Arbeitsmittel wie Stapler, Krane und fahrbare Hubarbeitsbühnen ist gem. § 14 ASchG
eine jährliche Unterweisung der Mitarbeiter:innen verpflichtend.
Diese Unterweisungen sind von geeigneten Fachleuten durchzuführen und müssen belegbar sein.
Wie unsere jahrzehntelange Praxiserfahrung zeigt, dient es der Arbeitssicherheit, wenn die vorgeschriebenen Unterweisungen in regelmäßigen Abständen auch von betriebsexternen Fachleuten durchgeführt werden.
Dadurch können neue Inputs, unterschiedliche Schwerpunkte und Sichtweisen sowie Praxisbeispiele das bestehende Wissen vertiefen und frischen Wind ins Unternehmen bringen.
Einen weiteren Vorteil stellt der Erfahrungsaustausch dar.
Dauer der Sicherheitsschulung: je nach Bedarf, mindestens einen halben Tag.
Die Sicherheitsschulung für Stapler und Kran umfasst:
Gängigste Anschlagmittel (Kran)
Erfahrungsaustausch und konkrete Verbesserungsvorschläge
Lastdiagramm (Stapler)
Besprechung von allgemeinen Gefahrenquellen
Hinweise auf besondere betriebliche Gegebenheiten und Gefahrenquellen
Besprechung der internen Betriebsanweisung
Unfallvermeidung
Dos und Don‘ts in der Verwendung der Arbeitsmittel
Umsetzung Ihrer Wünsche und Vorstellungen
Individuelle Integration firmeninterner Schwerpunkte
Die Sicherheitsschulung für Hubarbeitsbühnen umfasst:
Rechtsvorschriften und Richtlinien für den Betrieb von Hubarbeitsbühnen
Sicherer Betrieb und Gefahrenquellen
Tragfähigkeit verschiedener Untergründe und Unterbauflächen von Stützen
Sicht- und Funktionsprüfung
Einsatzgrenzen, Notablass und Lastmomentbegrenzer
Bedienung, Wartung und Inbetriebnahme
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)







