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Auffrischungskurse ...

... für Stapler- und Kranfahrer*innen und Unterweisungen gem. § 14 ASchG

Für selbstfahrende Arbeitsmittel wie Stapler, Krane und fahrbare Hubarbeitsbühnen ist gem. § 14 ASchG eine jährliche Unterweisung der Mitarbeiter*innen verpflichtend. Diese Unterweisungen sind von geeigneten Fachleuten und nachweislich durchzuführen.

In unserer jahrzehntelangen Praxiserfahrung hat sich gezeigt, dass es der Arbeitssicherheit dient, wenn diese vorgeschriebenen Unterweisungen in regelmäßigen Abständen von betriebsexternen Fachleuten durchgeführt werden. Denn durch neue Inputs und Impulse, unterschiedliche Schwerpunkte und Sichtweisen sowie neue Vortragsmethoden und Praxisbeispiele kann das bestehende Wissen vertieft und gemachte Erfahrungen ausgetauscht und diskutiert werden.

Wenn Sie in diesem Bereich neue Sichtweisen und Erfahrungen in Ihr Unternehmen einbringen wollen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir erörtern gern mit Ihnen Ihre Wünsche und Vorstellungen und wie wir diese in einem vernünftigen Setup einbetten können, damit Ihre Mitarbeiter*innen den maximalen Nutzen daraus erhalten.

Tel.: 0650 8957003